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Tresorschlüssel verlohren

Einbruchsdrama: Die traurige Ballade vom unachtsamen Schlüsselbesitzer

Ach, du Schreck! Da hat ein ahnungsloser Schlüsselbesitzer den Dieben Tür und Tor geöffnet – im wahrsten Sinne des Wortes! 64.000 Euro aus dem sicheren Safe – einfach weg! Die Versicherung ist jedoch wenig beeindruckt und weigert sich standhaft, für den Verlust aufzukommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den traurigen Fall nun in einem veröffentlichten Beschluss zum Thema „Schlüsselverwahrlosung und ihre Konsequenzen“ beleuchtet.

Ein gewisser Herr XY hatte tatsächlich den Mut, seinen Versicherer zu verklagen, nachdem dieser sich weigerte, für den Diebstahl von Wertgegenständen und Bares aus seiner Bude geradezustehen. Doch der Kläger wurde erbarmungslos im Regen stehen gelassen und muss nun mit einem finanziellen Verlust von über 64.000 Euro klarkommen. Armer Tropf!

Die Geschichte beginnt mit einem tragischen Vorfall im August 2017, als eine Aktentasche samt wertvoller Papiere und – tada! – einem Schlüsselbund mit dem Zugang zum Heim und einem Tresor aus einem Firmenauto verschwand. Nun ja, was dann folgte, war ein Einbruch der besonderen Art, bei dem die Kriminellen mit Hilfe des geklauten Schlüssels mühelos in das Reich des armen Herrn XY eindrangen und seinen Safe leerräumten. Ob das Auto wirklich verschlossen war? Nun, darum konnte sich unser bedauernswerter Protagonist nicht sonderlich kümmern, denn er konnte es nicht beweisen.

Tja, der BGH ließ sich von den schaurigen Geschehnissen jedoch nicht beeindrucken. Auch die Vorinstanzen, die das Kammergericht und das Landgericht Berlin, winkten mit einem müden Schulterzucken ab und verneinten jegliche Verantwortung des Versicherers. Sie entdeckten das gefürchtete „fahrlässige Verhalten“ bei unserem armen Kläger. Oje!

Doch als wäre das nicht genug, segnete der BGH mit seiner königlichen Entscheidung auch noch die ominöse „erweiterte Schlüsselklausel“ in Hausratversicherungen ab. Wenn ein gewiefter Dieb sich mit den originalen Schlüsseln Zutritt zum Domizil verschafft, soll die Versicherung tatsächlich einspringen. Klingt fast wie ein Happy End, oder? Falsch gedacht!

Es gibt jedoch einen fiesen kleinen Haken: Nur wenn der Besitzer vorher brav auf seine Schlüssel aufgepasst hat und keinerlei fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt hat, wird das Versicherungsopfer mit offenen Armen empfangen. Und, ratet mal, Herr XY konnte dieses kleine Detail nicht überzeugend nachweisen. Oh, wie tragisch!

Und so bleibt uns allen die Lehre, auf unsere Schlüssel zu achten, als wäre unser Leben davon abhängig. Denn wenn sie verschwinden und Unheil anrichten, wird uns kein BGH und keine Versicherung das Leid ersparen. Der bittere Geschmack des Schlüsselunglücks wird uns wohl noch lange verfolgen!

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